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Gutachten: Gegenwärtige Gestattungspraxis für Reisegastronomen ist rechtswidrig
- 12. April 2024
- Veröffentlicht durch: dsb
- Kategorien: Allgemein, News
Keine KommentareEin vom Deutschen Schaustellerbund e.V. erstmals im Januar auf dem 73. Delegiertentag 2024 in Düsseldorf veröffentlichtes Gutachten belegt, dass die sog. doppelte Erlaubnispflicht, d.h. die an reisende Gastronomen adressierte Forderung, über den Bestand ihrer Reisegewerbekarte hinaus für jedes Engagement auf einem Volksfestplatz im Rahmen eines gesonderten, gebührenpflichtigen Gestattungsverfahrens ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen, nicht nur überflüssig, sondern auch rechtswidrig ist.
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