Das Schaustellergewerbe ist ein Reise- und Saisongewerbe mit sehr speziellen Lebens- und Arbeitsbedingungen. So ungezwungen und frei der Beruf des reisenden Schaustellers auch anmuten mag, so wird er doch in all seinen Facetten von teilweise sehr speziellen Normen begleitet. Die rechtlichen Bestimmungen und Vorschriften des Schaustellergewerbes sind äußerst vielfältig und umfangreich.
So ist für unsere Branche nicht nur die Gewerbeordnung (GewO) relevant, die insbesondere mit Titel III der Gewerbeordnung auf das Reisegewerbe Bezug nimmt, sondern ebenso etwa die Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer. Denn hier sind die rechtlichen und statischen Anforderungen für sogenannte “Fliegende Bauten” geregelt – also für die Riesenräder, Karussells oder Achterbahnen, die uns auf den Volksfesten überall begegnen.
Aber auch das Arbeitsrecht ist für die Schaustellerinnen und Schausteller besonders wichtig, sind sie doch sämtlichst Arbeitsgeber bzw. Arbeitgeberinnen. Darüber hinaus gibt es spezielle Bestimmungen innerhalb des Verkehrsrechts, des Gaststättenrechts, des Steuerrechtes, des Immissionsschutzgesetzes, der Spielverordnung uvm. mit denen sich die Branche auseinandersetzen muss, um ihrer täglichen Arbeit nachgehen zu können.
Der Deutsche Schaustellerbund setzt sich auf politischer, rechtlicher und institutioneller Ebene für die beruflichen Belange der Branche ein und streitet für einheitliche, tragbare und praxistaugliche gesetzliche Rahmenbedingungen für das Schaustellergewerbe.
In Zeiten multipler Krisen steht der DSB an der Seite seiner Mitglieder, um auch den immer wieder auftretenden neuen Herausforderungen, wie etwa dem Arbeitskräftemangel, der Corona-Pandemie und ihren Nachwirkungen oder aber den mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine einhergehenden Kostensteigerungen der Energiepreise gemeinsam zu begegnen.
Außerdem vermittelt er Fachwissen, fördert die Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder und betreibt Öffentlichkeitsarbeit für die Schaustellerbranche und die deutsche Volksfestlandschaft.