Fliegende Bauten – Prüfbericht Teil 2
An die Betreiber und Betreiberinnen von Fahrgeschäften und anderen genehmigungspflichtigen Fliegenden Bauten!
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir weisen Sie erneut auf eine wichtige, laufende Frist hin:
Betreiber und Betreiberinnen von Fahrgeschäften und anderen genehmigungspflichtigen Fliegenden Bauten, die bis zum 31. Dezember 2024 keinen fertigen Prüfbericht Teil 2 vorweisen können, werden ab Januar 2025 keine Verlängerung Ihrer Ausführungsgenehmigungen mehr bewilligt bekommen.
Der Stillstand der Anlage droht dann!
Ausnahmen hiervon wird es nur in sehr gut begründeten Einzelfällen geben, an die strenge Maßstäbe angelegt werden.
Bitte beachten Sie: Ohne Nachweis einer Beauftragung des Prüfberichtes (Teil 2) ist bereits jetzt schon keine Verlängerung möglich!
Die nochmalige Erläuterung des Hintergrundes:
Die Anpassung der genehmigungspflichtigen Fliegenden Bauten an das Sicherheitsniveau der DIN EN 13814 erfolgt gemäß der Entscheidungshilfen. Welche konkreten Maßnahmen für die jeweilige Anlage vorzunehmen sind, ist Ergebnis der Prüfung einer Prüfstelle für Fliegende Bauten – Prüfbericht Teil 2.
Die Durchführung der darin festgelegten Maßnahmen wird dann im Prüfbericht Teil 3 attestiert.
Ca. 90% der Betreiber und Betreiberinnen haben den Prüfbericht Teil 2 vorliegen, sehr viele die Maßnahmen auch schon final durchgeführt.
Die Fristsetzung richtet sich an diejenigen, die diese Arbeiten bisher noch nicht beauftragt haben.
Achten Sie auf zügige Bearbeitung Ihrer Aufträge. Dokumentieren Sie eventuelle Verzögerungsgründe, die nicht von Ihnen zu vertreten sind.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Prüfstellen, um die Reise fortsetzen zu können!
Bei Rückfragen und Anmerkungen zu den hier aufgeführten Themen wenden Sie sich gerne an die DSB-Hauptgeschäftsstelle:
Deutscher Schaustellerbund e.V.
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
mail@dsbev.de
www.dsbev.de
Tel.: 030 59 00 99 780
Begriffe:
Teil 1: Vorprüfbericht einer Prüfstelle für Fliegende Bauten über eine anlagenbezogene Vorprüfung, der darlegt, welche Punkte A1 bis A9 nach Tabelle 1 der Entscheidungshilfen für die jeweilige Anlage zutreffend sind und der diese Punkte eventuell konkretisiert.
Teil 2: Prüfbericht einer Prüfstelle für Fliegende Bauten, der abschließend darlegt, ob und welche konkreten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich sind.
Teil 3: Der in MNB 6 beschriebene Prüfbericht einer Prüfstelle für Fliegende Bauten