Mehr Klarheit im Kfz-Steuerrecht: Schlüsselnummer für selbstfahrende Schaustellerpackwagen
Was lange währt, wird endlich gut!
Im Zuge der „Überarbeitung des Verzeichnisses zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern“ gibt es erfreuliche Neuigkeiten für die Schaustellerbranche:
Der Deutschen Schaustellerbund e.V. konnte das Bundesverkehrsministerium davon zu überzeugen, dass für selbstfahrende Schaustellerpackwagen eine Schlüsselnummer geschaffen wird, die es bisher nur für selbstfahrende Schaustellerwohnwagen („08 4600 Lkw Schaustellerwagen“) gab.
Der DSB hat das Bundesverkehrsministerium immer wieder darauf hingewiesen, dass die fehlende spezifische Schlüsselnummer für selbstfahrende Schaustellerpackwagen (Lkw) eine ordnungsgemäße Eintragung dieser Fahrzeuge in die Fahrzeugpapiere nicht zulasse. In der Folge drohten u.a. Aberkennungen von Kfz-Steuerbefreiungen und Steuernachforderungen, insbesondere seit der Übertragung der Zuständigkeit für die Verwaltung der Kfz-Steuer auf die Hauptzollämter.
Der DSB dankt dem Bundesverkehrsministerium und dem Kraftfahrt-Bundesamt für die Umsetzung einer Lösung, die positive Auswirkungen auf die gesamte Schaustellerbranche hat. Mit der neuen Schlüsselnummer (08 4600 Lkw Schaustellerwagen, analog zur bestehenden Nummer für Schaustellerwohnwagen) können selbstfahrende Schaustellerpackwagen nun eindeutig zugeordnet werden, was auch zu einer gerechteren steuerlichen Behandlung für diese Fahrzeuge führt.