Eigene Branchenschlüssel für Schaustellerbetriebe ab dem 1. Januar 2025 – Neufassung der Klassifikation der Wirtschaftszweige
Die unterschiedlichen Gewerbearten Deutschlands werden innerhalb der sogenannten „Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ)“ durch das Statistische Bundesamt erfasst, die zuletzt 2008 überarbeitet wurden. In den vergangenen Monaten beschäftigten sich die zuständigen Institutionen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene mit einer Neufassung der Struktur dieser WZ-Codes. Die Betriebe der Schaustellerbranche wurden innerhalb dieser Statistik unter sehr weit gefassten Branchenschlüsseln miterfasst, die zum einen die Freizeitparkbranche, zum anderen den gesamten Gastrosektor definierte. Funktionierte dies jahrelang völlig problemlos, erlebten wir alle im Zuge der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Förderprogrammen aber, dass eine eindeutigere Abgrenzung innerhalb der WZ-Codes für unsere Branche notwendig wurde.
Dies haben wir als Deutscher Schaustellerbund e.V. zum Anlass genommen, mehrfach an den Verbändeanhörungen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene teilzunehmen und konnten schließlich einen erfreulichen Fortschritt erreichen!
Ab Januar 2025 werden die Schaustellerbetriebe mit zwei eigenen Branchenschlüsseln in den WZ-Codes vollständig abgebildet:
- 12.1 Mobile Gastronomie auf Jahrmärkten u. Ä.
- 29.1 Betrieb von Fahr-, Spiel- und Schaugeschäften durch reisende Schaustellerinnen und Schausteller
Dieser Erfolg wird der Schaustellerbranche vor allem in zweierlei Bereichen von besonderem Nutzen sein:
- Schlussabrechnungen der Corona-Überbrückungshilfen:
Besonders im Hinblick auf die November- und Dezemberhilfen erhielten unsere Mitglieder von den Bewilligungsstellen zahlreiche Nachfragen zur Betroffenheit der Betriebe, Antragsberechtigungen wurden in Frage gestellt. Hintergrund war, dass die Sachbearbeiter die Unternehmen unserer Mitglieder nicht eindeutig als Schaustellerbetriebe klassifizieren konnten. Hier half der DSB und hat die Bewilligungsstellen auf die jeweilige Schaustellertätigkeit hingewiesen, anschließend wurden diese Anträge i.d.R. auch positiv beschieden. Im Ergebnis wurde schließlich durch unsere Intervention sogar ein eigener Branchenschlüssel für die Schaustellerbetriebe auch in die FAQ eingefügt. Im Rahmen der Schlussabrechnungen werden diese Fragen erwartbar erneut aufkommen. Ab Januar 2025 können die Steuerberater unserer Mitglieder – zusätzlich zum Hinweis auf den in den FAQ genannten Schlüssel – nun immer auch auf die in den neuen WZ-Codes erfassten Branchenschlüssel verweisen. Selbes gilt, wenn die Bewilligungsstellen in Bezug auf die Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfeanträge z.B. nicht zwischen stehender und reisender Gastronomie zu unterscheiden wissen.
- Erfassung des Bedarfs an Arbeitskräften innerhalb der Schaustellerbranche bei der Bundesagentur für Arbeit:
Der Bedarf an Arbeitskräften innerhalb unserer Branche wurde auch in der Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht immer adäquat erfasst. Analog zur Klassifikation der Wirtschaftszweige arbeitet die BA mit einer „Klassifikation der Berufe 2010“. Auch hier wurde unsere Branche unter einem Schlüssel subsumiert, der viel zu weit gefasst war, um hier geeignet differenzieren und den tatsächlichen Bedarf an Arbeitskräften innerhalb unserer Branche ermitteln zu können. Der DSB stand hierzu regelmäßig im Gespräch mit dem Bundesarbeitsministerium und der Bundesagentur für Arbeit und ist froh, dass die nun geschaffenen eigenen Branchenschlüssel auch im Bereich der Arbeitskräftebeschaffung zu realistischeren Bedarfsanalysen beitragen können.
Sobald die Neufassung der Klassifikation der Wirtschaftszweige ab 1. Januar 2025 veröffentlicht ist, werden wir unsere Mitglieder über all unsere Kanäle darauf hinweisen und bitten um Weiterleitung dieser Neuigkeiten auch an die Steuerberater und Steuerberaterinnen. Zudem finden Sie weitere Informationen wie immer auch auf unserer Homepage im DSB-Mitgliederbereich.