Bundesamt für Logistik und Mobilität - Aus BAG wurde BALM
Mit der Umbenennung des Bundesamtes für Güterverkehr zum „Bundesamt für Logistik und Mobilität“ präsentieren sich die Fahrzeuge dieser Institution mit neuer Aufschrift. Wer viel Zeit auf den deutschen Straßen verbringt, hat längst festgestellt: Aus BAG wurde BALM. Doch nicht nur die Bezeichnungen, auch die Kompetenzen der Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr mit ihren 2000 MitarbeiterInnen haben sich verändert.
Seit 1994 war das BAG hauptsächlich für den Güterverkehr zuständig. Mit der neuen Bezeichnung wird sein Aufgabenbereich auch auf alle Aspekte der Logistik und Mobilität ausgedehnt. Das bedeutet, dass das BALM nicht nur den Gütertransport überwacht, sondern auch den Personenverkehr und andere Bereiche der Logistik, wie zum Beispiel den Radverkehr und den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Auch die logistische Koordinierung in Krisenlagen und die Verantwortung für innovative, klimaschonende Förderprogramme gehören zu seinen Kompetenzen.
Zusammengefasst heißt das: Die grundsätzlichen Aufgaben der selbstständigen Bundesoberbehörde BALM sind die Erhöhung der Verkehrssicherheit, des Umweltschutzes sowie die Sicherung der Abgaben- und Wettbewerbsgerechtigkeit durch Straßen-, Maut- und Betriebskontrollen.
Was bedeutet die Umbenennung für Schaustellerbetriebe?
Grundsätzlich nichts.
Auch wenn der neue Schriftzug des BALM noch gewöhnungsbedürftig ist, die gesetzliche Lage der Schaustellerbetriebe verändert sich nicht: Staatliche Unterstützungen der Schaustellerbranche, wie z.B. die Maut- und Kfz-Steuerbefreiung bleiben weiterhin bestehen.
Ob die Kontrolldichte von Transporten steigt, wird die Zukunft zeigen, ggf. wird der Deutsche Schaustellerbund e.V. seine Mitglieder darüber unterrichten.
Weitere Informationen zur Entwicklung des Bundesamtes für Logistik und Mobilität finden Sie auf der Website des BALM.